Fachtag - Dolmetschen im schulischen Umfeld/ Setting: Erfahrungen, Chancen und Risiken
- Veranstaltungsformat:
- Präsenzveranstaltung

Das Recht auf Bildung ist in verschiedenen Menschenrechtskonventionen festgehalten (Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, UN-Sozialpakt, UN-Kinderrechtskonvention, UNBehindertenrechtskonvention). Dabei müssen die Umsetzungen dieses Rechtes verschiedenen
Anforderungen genügen (Lohrenscheit, 2013): Verfügbarkeit, Zugänglichkeit, Angemessenheit und Adaptierbarkeit. In Bezug auf die Bildung tauber und hörbehinderter Kinder und Jugendlicher stellen sich insbesondere hinsichtlich Zugänglichkeit und Angemessenheit verschiedene Herausforderungen. Chancengleichheit, das Recht auf Zugang zu einer Gebärdensprache, das Lernen mit anderen gleichaltrigen Tauben und Hörbehinderten sowie das Ausbilden einer eigenen Identität sind dabei nur einige, die in diesem Kontext zu nennen
sind. In den vergangenen Jahren wurden verschiedene Versuche unternommen, den Herausforderungen zu begegnen. Gebärdensprachdolmetschende werden zunehmend eingesetzt, um Zugang zu Bildung zu ermöglichen. In der Praxis zeigen sich jedoch erhebliche
Unklarheiten hinsichtlich der Tätigkeit im schulischen Bereich.
Bei diesem Fachtag wird die Möglichkeit geboten, Erfahrungen, Chancen und Risiken des Dolmetschens im schulischen Bereich aus verschiedenen Perspektiven zu betrachten und
gemeinsam an Fragestellungen und Lösungsmöglichkeiten zu arbeiten.
Lohrenscheit (2013): „Das Menschenrecht auf Bildung“. In: bpb, 09.09.2013. URL: https://www.bpb.de/themen/bildung/dossier-bildung/156819/das-menschenrecht-aufbildung/
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